Arbeitsschwerpunkt
Ich behandle alle psychischen Krankheitsbilder mit Indikation für eine Psychotherapie. Mein persönlicher Arbeitsschwerpunkt liegt in der Behandlung von Zwangserkrankungen.
Nach langjähriger klinischer und ambulanter Berufserfahrung sowie mehreren Fortbildungen in diesem Bereich, ist es mir ein besonderes Anliegen, Betroffenen von Zwangserkrankungen mittels dem Verfahren der Exposition mit Reaktionsverhinderung ein wissenschaftlich fundiertes Verfahren zur Behandlung dieser Störungsgruppe bereit zu stellen. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Informationen zum Störungsbild und und zur Therapie zusammengefasst.
Was ist eine Zwangsstörung?
Zwangsstörungen äußern sich meist in Zwangsgedanken und Zwangshandlungen. Zwangsgedanken sind mit Zweifeln verbundene Befürchtungen (z.B. den Herd nicht ausgeschaltet zu haben), sich aufdrängende bildhafte Vorstellungen (z.B. von Leichen oder von sexuellen Inhalten) oder einschießenden Gedanken (z.B. eine geliebte Person zu verletzen/zu töten). All diese Inhalte werden dabei als unfreiwillig und unangenehm erlebt. Meistens gehen sie mit massiver innerer Anspannung und Emotionen wie Angst, Ekel oder Wut einher.
Unter Zwangshandlungen werden sogenannte „Gegenmaßnahmen“ zu diesen schwer zu ertragenden Erregungszuständen verstanden. Diese können z.B. sein: Kontrollieren, Waschen/Reinigen, Ordnen, Zählen. Die Zwangshandlungen führen meist zu einer vorübergehenden Entspannung, die jedoch nicht lange anhält und der erneut Zwangsgedanken folgen. Diesen wird erneut mit Zwangshandlungen begegnet und es entsteht ein sich immer weiter verstärkender Kreislauf.
Den meisten Betroffenen ist die Unsinnigkeit ihrer Zwänge klar. Aufgrund der starken Emotionen, die mit dieser Krankheit einhergehen, fällt der Ausstieg aus dem oben beschriebenen Kreislauf dennoch sehr schwer.
Häufigkeit und Ursachen
Man nimmt an, dass etwa 2 – 3 % der Bevölkerung an einer Zwangsstörung leiden.
An möglichen Ursachen für die Erkrankung benennt die Forschung mittlerweile biologische Grundlagen (Gene, Veränderung von Gehirnaktivität in bestimmten Arealen) und Lernerfahrungen im Zusammenspiel.
Behandlung
Entgegen einer häufig geäußerten Ansicht lassen sich Zwangsstörungen behandeln. Die (kognitive) Verhaltenstherapie wird hierbei als Mittel der Wahl empfohlen, da sie sich im Vergleich mit anderen Verfahren (und einer alleinigen medikamentösen Behandlung) als überlegen herausgestellt hat. Wirksam ist hierbei insbesondere die Methode der Exposition mit Reaktionsverhinderung. Dabei konfrontieren sich Betroffene unter Anleitung mit den von ihnen gefürchteten und entsprechend gemiedenen Reizen und verzichten anschließend auf die Durchführung der Zwangshandlungen. Im Sinne des „Umlernens“ werden schwierige Situationen nach wiederholter Übung dann allmählich leichter ohne Zwangshandlungen bewältigt. Für anhaltende Erfolge ist es wichtig, die Übungen dort stattfinden zu lassen, wo der Zwang normalerweise „passiert.“ Hierfür sind zumindest zeitweise Hausbesuche hilfreich und sollten, wann immer möglich, Bestandteil der Behandlung sein.
Quellen: Max-Planck Institut, Die Krankheit des Zweifelns (W.Ecker)
Weitere Informationen für Betroffene und Angehörige finden Sie auf der Homepage der Deutschen Gesellschaft für Zwangserkrankungen e.V.